Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Individuelle Gesundheitsversorgung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten.
Private Krankenzusatzversicherungen schließen gezielt diese Lücken und ermöglichen eine bessere medizinische Versorgung. Versicherte können so ihre Gesundheitsleistungen individuell optimieren und aus verschiedenen Zusatzversicherungen für sie passende Leistungspakete wählen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen. Wer Wert auf hochwertigen Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige Prophylaxe legt, kann mit einer Zahnzusatzversicherung die Eigenbeteiligung erheblich reduzieren.
Leistungen einer guten Zahnzusatzversicherung:
Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und von diensthabenden Ärzten behandelt. Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet dagegen eine bessere Versorgung, indem sie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer finanziert.
Wichtige Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung:
Wer länger krank ist oder ins Krankenhaus muss, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Vor allem Selbstständige oder Freiberufler profitieren von einer Zusatzabsicherung, da sie bei längeren Erkrankungen oft keinen gesetzlichen Einkommensersatz erhalten.
Unterschied zwischen beiden Versicherungen:
Wer ins Ausland reist, ist nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der EU und auch dort nur in begrenzter Höhe. In Ländern wie den USA oder der Schweiz können Krankenhauskosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig verreisen, egal ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Oft sind Jahrespolicen bereits für unter 20 Euro erhältlich.
Wichtige Leistungen:
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Je nach Pflegegrad müssen Betroffene einen hohen Eigenanteil leisten. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen und das eigene Vermögen geschützt werden.
Wichtige Leistungen:
Die GKV deckt viele ambulante Leistungen nur eingeschränkt ab. Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen müssen oft aus eigener Tasche gezahlt werden.
Typische Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung:
Private Krankenzusatzversicherungen ermöglichen es gesetzlich Versicherten, ihre Gesundheitsversorgung gezielt zu verbessern – sei es durch besseren Zahnersatz, mehr Komfort im Krankenhaus oder finanzielle Sicherheit im Pflegefall.
Da die Leistungen und Tarife stark variieren, lohnt sich eine unabhängige Beratung, um eine passende und preislich sinnvolle Zusatzversicherung zu finden. Eine sorgfältige Auswahl hilft dabei, langfristig die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern.
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.
Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.
Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.
Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.